Die Rechte und Pflichten des Hauswartes (114803)
| Beschreibung | Die Bezeichnung „Hauswart“ gibt ziemlich präzis wieder, was die Kernaufgabe des Hauswartes ist: Er wartet das Haus. Unter Warten versteht man eine Vielzahl von Tätigkeiten: Von der Reinigung über das Überwachen und Kontrollieren bis hin zum Reparieren. Damit ist es jedoch in der Regel nicht getan. Der Hauswart ist der Stellvertreter des Eigentümers vor Ort. Er ist das Bindeglied zwischen Mietern und Benützer einerseits und Vermieter oder Verwaltung andererseits. Er ist damit öfters auch unterschiedlichen Interessen ausgesetzt. Schliesslich hat er auch seinen Beitrag zu leisten, dass die Benützer oder Mieter untereinander möglichst gut funktionieren. Genügt der Hauswart den Ansprüchen nicht, so kann er Ursache für Konflikte und Spannungen sein. Das Anstellungsverhältnis zwischen Hauswart und Gebäudeeigentümer ist zudem durch einige rechtliche Besonderheiten gekennzeichnet. Weil der Hauswart exponiert ist und weil zudem die Verantwortung des Hauswartes gross ist, muss er seine Rechte und Pflichten kennen. Die Kenntnisse darum geben ihm Halt und Orientierung, wenn es zu schwierigen Situationen kommt. |
| Ziele | Im Rahmen des Kurses lernen die Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen kennen, werden auf Spezialsituationen aufmerksam gemacht und damit auch befähigt, der Situation angemessen zu reagieren. |
| Publikum | Hauswarte, Hausmeister, Hausdienstleiter, Immobilienverwalter, Betriebsleiter, technisches Unterhaltspersonal für Liegenschaften etc. |
| Dauer | 1 Tag |
| Kursdatum | 16.11.2011 |
| Ort | Wildegg |
| Finanz | Fr. 525.– ( inkl. 8% MWST) |
| Bemerkungen | Flyer als Pdf |




