Ungebundene Gemische aus natürlichen, industriell hergestellten und rezyklierten Gesteinskörungen für den Ingenieur- und Strassenbau unterliegen dem Bauproduktengesetz (Konformitätsbewertungssystem 2+). Für das Inverkehrbringen dieser Produkte gemäss der Norm SN 670 119-NA wird deshalb eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle und das Erstellen einer Leistungserklärung gefordert. Das akkreditierte Labor der TFB AG führt die dazu notwendigen Prüfungen für Sie durch.